
Vorgestellt: Digital Jetzt - Investitionsförderprogramm für KMU
Die Digitalisierung spielt mehr denn je eine entscheidende Rolle beim wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Doch in vielen Betrieben fehlt es immer noch an Technologien und Wissen, zum Beispiel im Bereich IT-Sicherheit. Dem will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) entgegenwirken: Das Förderprogramm “Digital Jetzt” unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) bei der Investition in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.
Beliebtes Programm geht in die Verlängerung
Die Fördermittel für das Jahr 2020 waren nach dem Start des Programms vor wenigen Monaten schnell ausgeschöpft. Auf Basis der Anregungen und Rückmeldungen der bisherigen Antragstellerinnen und Antragsteller hat das BMWi das Antrags- und Registrierungsverfahren für das Förderprogramm “Digital Jetzt” angepasst.
Die Registrierung wird am 1. Dezember 2020 wieder geöffnet und ist für alle Unternehmen dann fortwährend offen. Bereits bestehende Registrierungen behalten ihre Gültigkeit. Die monatlich verfügbaren Kontingente werden ab Januar 2021 auf Basis eines Zufallsverfahrens verlost. Die ausgelosten Registrierungen können einen Antrag vorbereiten und einreichen.
Dieses Verfahren stellt maximale Transparenz und Chancengleichheit sicher. Weitere Informationen zum Losverfahren folgen in Kürze auf www.bmwi.de/digitaljetzt.
Das Förderprogramm Digital Jetzt läuft bis Ende 2023. Insgesamt stehen für das Programm 203 Millionen Euro zur Verfügung.
Wie beantrage ich die Förderung?
Förderfähig sind alle mittelständigen Unternehmen mit 3 bis 499 Beschäftigten (einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe), die Digitalisierungsvorhaben, wie zum Beispiel Investitionen im Bereich Hardware oder Mitarbeiterentwicklung, planen.
Die Unternehmen müssen hierzu einen Digitalisierungsplan mit folgendem Inhalt bereitstellen:
- Beschreibung des gesamten Digitalisierungsvorhabens
- Art und Anzahl der Maßnahmen
- Aktueller Stand der Digitalisierung im Unternehmen
- Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen
Darüber hinaus muss das Unternehmen eine Betriebsstätte in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt, sowie das Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben. Die Maßnahmen müssen innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt und die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.
Die Antragstellung erfolgt ab dem 01. Dezember 2020 ausschließlich über das elektronische Antragsformular.Der Antrag auf Förderung muss bis zum Jahr 2023 gestellt werden.
Welche Investitionen werden gefördert?
Das Programm ist in zwei Fördermodule unterteilt:
- Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Hier werden Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens, unterstützt. Dazu gehören beispielsweise datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz. - Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Das zweite Modul fördert die Weiterbildung von Beschäftigten im Umgang mit digitalen Technologien. Zum Beispiel bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie oder bei IT-Sicherheit und Datenschutz.
Eine Förderung in beiden Modulen ist ebenfalls möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Grundsätzlich beträgt die maximale Fördersumme 50.000 Euro pro Unternehmen. Handelt es sich um Investitionen in Wertschöpfungsketten und / oder -netzwerke, kann die Fördersumme bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Zu einer Wertschöpfungskette gehören beispielsweise mehrere Zulieferer bei der Motorenfertigung in der Automobilindustrie.
Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.
Wie hoch der Zuschuss letztendlich ist, hängt von den Investitionskosten und der Unternehmensgröße ab. Um Unternehmen besonders in Zeiten der Corona-Krise zu unterstützen, erhalten alle bis zum 30. Juni 2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) Prozent
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) Prozent
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) Prozent
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und in den dort verlinkten FAQ.
Wenn Sie einen Digitalisierungshelfer suchen, der mit Ihnen gemeinsam neue Lösungen entwickelt und umsetzt, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.